Das allgemeinen Zivilrecht beschäftigt sich mit den
grundlegenden Regelungen im
Personenrecht, Sachenrecht und Schuldrecht.
Dabei ist der privatrechtliche Vertrag das wichtigste Gestaltungsmittel.
Wir beraten Sie gerne in allen vertraglichen Fragen, Stellvertretung, Fristen und Verjährung,
die für Sie als Privatperson und/oder Geschäftsmann/ -frau wichtig sind oder werden können.
Dazu behören dingliche Rechte wie:
Im Rahmen des Schuldrechts alle Arten von Schuldverhältnissen, im besonderen:
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Schenkung
- Werkvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Unerlaubte Handlungen