Das Medizinrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient,
sowie alle Vorschriften im Bereich ärztlicher, pharmazeutischer und pflegerischer Berufe.
Unsere Kanzlei hat sich dabei auf folgende Rechtsgebiete
besonders spezialisiert und
kann auf langjährige Erfahrung zurückblicken.
Die
Betreuung unserer Mandaten wird von Alexander Goerke und Dr. Graf Kerssenbrock
wahrgenommen.