Das Medizinrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient,

sowie alle Vorschriften im Bereich ärztlicher, pharmazeutischer und pflegerischer Berufe.

Unsere Kanzlei hat sich dabei auf folgende Rechtsgebiete besonders spezialisiert und
kann auf langjährige Erfahrung zurückblicken.
Die Betreuung unserer Mandaten wird von Alexander Goerke  und Dr. Graf Kerssenbrock wahrgenommen.