Persönlichkeitsrecht
Noch nie gab es so vielfältige
Medienangebote wie heute,
noch nie gab es für Menschen soviel Öffentlichkeit wie heute,
noch nie gab es so wenig Privatsphäre für Menschen des öffentlichen Interesses
wie heute,
noch nie waren Sensationen soviel wert wie heute,
noch nie war der Kampf um die schnellste Nachricht so groß wie heute.
Trotzdem dürfen Persönlichkeitsrechte und journalistische Sorgfaltspflichten nie in Frage gestellt werden. Soweit die Theorie.
In der Praxis hat das Presserecht als Teil des
Medienrechtes ständig an Bedeutung gewonnen.
Zum einen, um die garantierte Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zu
erhalten, zum anderen,
um die Qualität und Wahrheit von Nachrichten und Informationen zu gewährleisten.
Im Bereich des Presserechtes beraten wir Privatpersonen
genauso
wie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus Politik, Unternehmen und
Gesellschaft.
Jeder kann in das Visier der Presse kommen und sollte Hilfe suchen, bevor
Öffentlichkeit Fakten schafft.
- Gegendarstellung
- Unzulässige Äußerungen
- Beleidigung
- Verletzung der Privatsphäre