Das Staatsrecht befaßt sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seiner Organe,
ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung, zum anderen regelt es die grundlegenden Beziehungen
zwischen dem Staat und seinen Bürgern in Form der Grundrechte.

Darüber hinaus werden auch das Parteiengesetz, das Bundeswahlgesetz,
das Wahlprüfungsgesetz, das Abgeordnetengesetz dem Staatsrecht zugerechnet.

Unsere Kanzlei verfügt in diesem Rechtsgebiet über eine außergewöhnliche Mischung von anwaltlicher Praxis,
langjähriger Erfahrung und Personen, die als Teil der Legislative aktiv an Gesetzgebungsprozessen teilgenommen haben.

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock war viele Jahre Landtagsabgeordneter
und promovierte über das Thema: Parteischiedsgerichtsverfahren.

Theorie ist gut - Zusammenhänge kennen besser.