Das Staatsrecht befaßt sich zum einen mit dem Aufbau
des Staates und seiner Organe,
ihren Beziehungen untereinander und der
Gesetzgebung, zum anderen regelt es die grundlegenden Beziehungen
zwischen dem
Staat und seinen Bürgern in Form der Grundrechte.
Darüber hinaus werden auch das Parteiengesetz, das
Bundeswahlgesetz,
das Wahlprüfungsgesetz, das Abgeordnetengesetz dem Staatsrecht
zugerechnet.
Unsere Kanzlei verfügt in diesem Rechtsgebiet über eine
außergewöhnliche Mischung von anwaltlicher Praxis,
langjähriger Erfahrung und
Personen, die als Teil der Legislative aktiv an Gesetzgebungsprozessen
teilgenommen haben.
Dr. Trutz Graf Kerssenbrock war viele Jahre
Landtagsabgeordneter
und promovierte über das Thema:
Parteischiedsgerichtsverfahren.
Theorie ist gut - Zusammenhänge kennen besser.