Das Wettbewerbsrecht schützt den freien Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern.
Es soll Monopole und Preisabsprachen verhindern, sowie die marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen.

Das Wettbewerbsrecht findet seinen Niederschlag im Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb - UWG und dem Kartellrecht.
Auch das Beihilferecht in Form von Subventionen ist ein Aspekt des Wettbewerbsrechts.

Das Europäische Wettbewerbsrecht umfaßt das Kartellrecht und das Recht der staatlichen Beihilfen.