Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht
ist Teil des Zivilrechts, das sich auf
materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet
mit den Rechten von Gläubigern bei
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befaßt.
Die Insolvenz ist
gekennzeichnet durch akute
Zahlungsunfähigkeit,
drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder
Überschuldung.
Der Sinn der Insolvenz und des dann
folgenden
Insolvenzverfahrens ist es,
entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen, oder die Situation geordnet
abzuwickeln
bis hin zur Restschuldbefreiung.