Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist Teil des Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet
mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befaßt. 
Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute
Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.

Der Sinn der Insolvenz und des dann folgenden Insolvenzverfahrens ist es,
entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen, oder die Situation geordnet abzuwickeln
bis hin zur Restschuldbefreiung.