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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen.

Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft
zur Absicherung von Schäden. Das privatrechtliche Versicherungsrecht ist weitgehend im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.