Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen.
Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der
Beziehungen der Risikogemeinschaft
zur Absicherung von Schäden. Das
privatrechtliche Versicherungsrecht ist weitgehend im
Versicherungsvertragsgesetz geregelt.